27.
Jun.

Informationen zum Kautionsfonds des Landes Steiermark



Die Abwicklung von Anträgen für den Kautionsfonds wird in Hinkunkft über die Regionalstellen der Volkshilfe Steiermark bzw. der Caritas der Diözese Graz-Seckau erfolgen.

Der vom Land Steiermark eingerichtete Kautionsfonds für Wenigverdiener in der Höhe von maximal 500,00 Euro pro Antragstelle sollte ursprünglich als Gemeinschaftsprojekt mit den steirischen Gemeinden in die Tat umgesetzt werden. Da die Umsetzung in der Praxis für die Gemeinden jedoch schwer bis gar nicht möglich war, wurde seitens der Steiermärkischen Landesregierung mit 01. Juni 2017 eine Erweiterung der Abwicklungsmodalitäten zu den Mitteln des Kautionsfonds beschlossen.

Zukünftig wird die Abwicklung von Anträgen nicht mehr über die Gemeinden, sondern über die Regionalstellen der Volkshilfe Steiermark bzw. der Caritas der Diözese Graz-Seckau erfolgen.
Die Adressen der Regionalstellen sind unter www.soziales.steiermarki.at/kautionsfonds zu finden.

Als Einkommensgrenze für die Gewährung des Kautionsbeitrages gilt bei Ein-Personen-Haushalten ein Monatseinkommen von 1.163,00 Euro, für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften 1.744,50 Euro. Pro Familienbeihilfe beziehendes Kind im Haushaltsverband werden weitere 348,90 Euro angerechnet.