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Mär.

Urlaubsaktion 2015 des Landes Steiermark für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen



Die Urlaubsaktion 2015 des Landes Steiermark für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen wird von der Abteilung 11 Soziales organisiert und findet im Gästehaus Stubenberg des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Steiermark statt und ist für Teilnehmer, welche die Voraussetzungen erfüllen, kostenlos.

Die Urlaubszeiten sind individuell mit der Leitung des Gästehauses Stubenberg zu vereinbaren, können zwischen Mai und Oktober des Jahres 2015 in Anspruch genommen werden. Die Dauer des Urlaubsaufenthaltes beträgt insgesamt 20 Nächte.

Das Antragsformular ist am Sozialserver des Landes Steiermark (www.soziales.steiermark.at) unter „Urlaubsaktionen des Landes“ abrufbar und ist eigenhändig unterschrieben bis spätestens 10. April 2015 über die zuständige Wohnsitzgemeinde oder die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde in der Abteilung 11 Soziales einzubringen.


Nähere Infos:
Sozialamt der Stadtgemeinde Zeltweg
Tel.: 03577/22521-154
E-Mail: [email protected]


Zum Download der Richtlinie für die Urlaubsaktion 2015 des Landes Steiermark für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen