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Jän.

Recycling-Baustoffverordnung



Die Stadtgemeinde Zeltweg informiert über die mit 01. Jänner 2016 in Kraft getretene Recycling-Baustoffverordnung:

Danach sind die im Zuge von Abbruch-, Aushub- und Abtragungsarbeiten anfallenden Baurestmassen als Abfälle anzusehen und getrennt zu erfassen. Für die Trennung dieser Abfälle sind der Bauherr und der Bauunternehmer verantwortlich. Kleinere Abbrucharbeiten bis zu der Grenze von 100 t können vom Bauherrn in Eigenregie durchgeführt werden, jedoch müssen dieselben Vorgaben erfüllt werden wie von Recycling-Unternehmen. Über 100 t Baurestmassen sind genaue Untersuchungen von geeigneten Spezialisten durchzuführen.

Nach Fertigstellung sämtlicher Arbeiten, ob durch befugte Unternehmen oder in Eigenregie ausgeführt, muss der Bauherr eine Dokumentation bzw. einen Nachweis über den Verbleib der Abfälle vorweisen können.


Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Verwaltung - Dienstleistungen und Produkte - Abbruch von Gebäuden sowie in der Bauabteilung der Stadtgemeinde Zeltweg!