Die im Handel erhältlichen Spielzeuge erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch sind dem Nutzer oft die rechtlichen Rahmenbedingungen unklar.
Grundsätzlich gilt, dass unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 einer Bewilligung der Luftfahrtbehörde, der Austro Control GmbH bedürfen.
Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Bewilligung nicht notwendig, d.h. das Fluggerät kann ohne Bewilligung als Spielzeug benutzt werden:
Keine gewerbliche/entgeltliche Verwendung. Es dürfen keine Video- oder Fotoaufnahmen gemacht werden. Es muss eine direkte Sichtverbindung (max. 500 Meter Entfernung) bestehen.Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten und liegt keine Bewilligung vor, kann es zu empfindlichen Geldstrafen bis 22.000,00 Euro kommen.
Leitfaden für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ("Drohnen")