10.
Mai.

Öffnung der Zeltweger Sportstätten



Ab 19. Mai 2021 werden seitens der Stadtgemeinde Zeltweg erste Schritte gesetzt, um die städtischen Sportstätten den heimischen Sportvereinen mit Einschränkungen wieder zugänglich machen zu können.

Es wird ersucht, bei der Benützung der Einrichtungen auf die Einhaltung der geltenden Nutzungsregeln zwingend zu achten und die Information bezüglich der Änderungen der Maßnahmen im Auge zu behalten:

FFP2-MASKENPFLICHT in den allgemeinen Bereichen:
Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab Betreten des Gebäudes überall außer im Turnsaal. TESTPFLICHT/ NACHWEIS IMPFUNG/ NACHWEIS DURCHGEMACHTE ERKRANKUNG:
Der sportliche Leiter trägt dafür Verantwortung, dass beim Betreten der Sportstätte ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat, eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen, oder ein Test beim Betreten der Sportstätte gemacht wird.
  Schriftlicher Nachweis der Besucherdaten:
Es liegt eine Liste beim Eingang der Turnsäle und des Lehrschwimmbeckens auf. Wir bitten, die Namen aller Teilnehmer einzutragen. Die Liste wird aus Datenschutzgründen jeden Tag entfernt und im Stadtamt Zeltweg aufbewahrt.
  EINVERSTÄDNISERKLÄRUNG:
Der Trainingsleiter hat das Formular „Einverständniserklärung – samt verbindlicher Anmeldung zu einer Sportausübung“ vor jeder Trainingseinheit auszufüllen und mitzuführen. Das Formular ist im Anhang dieses E-Mails zu finden und liegt im Sportreferat bzw. beim Schulwart Manfred Gutnik auf.
  ÄNDERUNG DER BEGINN- UND ENDZEITEN der Turnsaalstunden:
Jeder Trainer oder Leiter der jeweiligen Trainingsstunden ist verantwortlich für die Einhaltung der neuen Beginn- und Endzeiten der Stunden. Damit sich die Teilnehmer der darauffolgenden Trainingsstunden nicht begegnen, ist es notwendig, die Trainingsstunde 10 Minuten früher zu beenden und demnach die nächste Stunde auch 10 Minuten später zu beginnen. Es dürfen sich immer nur die Teilnehmer einer Trainingseinheit in der Garderobe befinden. Um rasches Verlassen der Garderobe nach der Trainingseinheit wird daher dringend ersucht. Das Sportreferat hat den „Stundenplan“ dementsprechend adaptiert, damit jeder Verein trotzdem seine Trainingseinheiten genießen kann.
  Begleitpersonen dürfen sich während der Trainingsstunden nicht in den Sportstätten aufhalten.
  Das Lehrschwimmbecken ist bis voraussichtlich Oktober 2021 geschlossen.
  In den Turnsälen müssen Gruppen über 10 Personen räumlich getrennt werden (für die Teilung des Saales sind entsprechende Absperrbänder vorhanden).
  Bitte nach jeder Trainingseinheit den Saal und die Garderoben nach Möglichkeit ausreichend lüften.
  Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen (Abstand halten, Hände waschen, desinfizieren und MNS überall dort, wo kein Abstand eingehalten werden kann ist zwingend erforderlich.
  Schuleigene Matten und Geräte sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren (das Desinfektionsmittel wird vor Ort bereitgestellt).
  Die Verhaltensregeln, bzw. Vorschriften betreffend der CoV-Regeln der jeweiligen Sport-Fachverbände sind unbedingt einzuhalten.

 

Trotz dieser notwendigen Einschränkungen und Maßnahmen freut sich die Stadtgemeinde Zeltweg, den Sportlerinnen und Sportlern die gemeindeeigenen Sportanlagen wieder zur Verfügung stellen zu können!
 

Rückfragen und weitere Infos:
Referat Jugend, Sport, Kultur der Stadtgemeinde Zeltweg
Tel.: 03577/22521-160
E-Mail: [email protected]